Die teilnehmenden Spieler haben gepflegte und angemessene Spielkleidung zu tragen. Diese definiert sich durch:
einer langen schwarzen Hose (keine Freizeit-, Kargo- oder Jogginghose) bzw. mindestens knielangem schwarzen Rock bei den Damen und Juniorinnen
festes im Zehenbereich geschlossenes Schuhwerk mit Fersenhalt
schulter- und bauchbedeckende Oberbekleidung
das Tragen einer Kopfbedeckung oder Kopfhörer jeglicher Art ist während des Spielens nicht gestattet
Aufdrucke, die den Werten des BWDV e. V. gemäß § 2(6) der Satzung widersprechen sind nicht gestattet
Über Ausnahmen entscheidet der Landesspielleiter, die Turnierleitung oder der Schiedsrichter vor Spielbeginn.